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Dr. Kristin Brinker (AfD) begrüßt BVerfG-Urteil zur Wahlwiederholung / Bundestag sollte nicht selbst über Rechtmäßigkeit seiner Wahl entscheiden dürfen

Die Landes- und Fraktionsvorsitzende der AfD Berlin, Dr. Kristin Brinker, kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021:

„In einer funktionierenden Demokratie müssen Wahlergebnisse frei von jedem Zweifel über ihr Zustandekommen sein. Da dies 2021 in Berlin nicht der Fall war, begrüße ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenso ausdrücklich wie schon das damalige Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts.

Bemerkenswert am heutigen Urteil ist vor allem auch die unterschwellige, aber deutliche Kritik der Richter an der mangelhaften Wahlprüfung des Bundestags. Offenbar hat die Parlamentskommission nicht die nötige Sorgfalt bei der Aufarbeitung der Wahlmängel vom September 2021 walten lassen. Das wirft ein weiteres schlechtes Licht auf das Verfahren.

Grundsätzlich ist es überaus bedenklich, dass der Bundestag zunächst selbst darüber befindet, ob er rechtmäßig gewählt wurde. Im vorliegenden Fall hat diese Regelung überdies zu einem unnötig langen Zeitablauf geführt, weil das BVerfG erst nach der langwierigen Entscheidungsfindung der Bundestagskommission angerufen werden konnte. Hier muss dringend nachgebessert werden.“

Dr. Kristin Brinker

Fraktionsvorsitzende
Fachpolitische Sprecherin für Finanzen und Haushalt