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Rolf Wiedenhaupt (AfD) zum BGH-Urteil: Rückkehrpflicht bei Mietwagenanbietern endlich konsequent durchsetzen!

Anbieter von Mietwagen mit Fahrer, wie Uber oder Bolt, sind verpflichtet, nach Ausführung eines Fahrauftrags an den Betriebssitz zurückzukehren. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass diese Rückkehrpflicht rechtmäßig ist. Der Verkehrsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Rolf Wiedenhaupt, sagt dazu:

„Die Rückkehrpflicht ist der Ausgleich dafür, dass Mietwagenanbieter, anders als Taxiunternehmen, frei in ihrer Preisgestaltung sind. Die Entscheidung des BGH ist daher ausdrücklich zu begrüßen, denn sie stärkt den Wettbewerb zwischen den beiden Systemen.

Mit der (oft nur scheinbaren) Betriebsverlegung nach Brandenburg und dem dreisten Ignorieren der Rückkehrpflicht wollten viele Mietwagenbetriebe die Zulassungsbeschränkungen in Berlin umgehen. Dieser rechtswidrigen Praxis muss jetzt endlich wirksam ein Riegel vorgeschoben werden:

Die Landesregierung in Brandenburg muss dafür sorgen, dass die oft rechtswidrigen und teils kriminellen Praktiken der dort konzessionierten Mietwagenbetreiber von den Landkreisen unterbunden werden. Und der Senat muss die Rückkehrpflicht insbesondere bei Anbietern, die in Brandenburg gemeldet sind, konsequent durchsetzen.“

Rolf Wiedenhaupt

Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachpolitischer Sprecher für Verkehr und Mobilität