In der heutigen Sitzung des Unterausschusses Bezirke, Personal und Verwaltung hat Staatssekretär Schyrocki den Zeitplan des Senats zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen verfassungsmäßigen Beamtenbesoldung vorgestellt. Demnach sollen zunächst diejenigen Verwaltungen berücksichtigt werden, bei denen nur wenige Mitarbeiter Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt haben. Polizei und Feuerwehr kämen daher als letzte Verwaltungen an die Reihe, und Beschäftigte, die keinen Einspruch eingelegt haben, bleiben ganz außen vor.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Hauptstadtfraktion, Rolf Wiedenhaupt, sagt dazu:
„Die gleich mehrfache Ungleichbehandlung der Landesbeamten durch den Senat ist nicht hinnehmbar. Dass diejenigen Mitarbeiter, die im Zuge des Verfahrens vor dem BVerfG keinen Einspruch eingelegt haben, leer ausgehen und nicht rückwirkend die verfassungsgemäße höhere Besoldung erhalten, schafft eine Zweiklassengesellschaft, die das Betriebsklima in den Verwaltungen empfindlich stören wird.
Ebenso unverständlich ist die Reihung der Nachzahlungen. Die geplante Staffelung führt dazu, dass die Bereiche, in denen die größten Ungerechtigkeiten vorliegen, erst sehr viel später bearbeitet werden und auf ihren Anspruch auf verfassungsgemäße Nachzahlung warten müssen. Betroffen sind also ausgerechnet die Beamten, die täglich ihren Kopf für die Sicherheit der Berliner hinhalten. Das ist vollkommen inakzeptabel.
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung gefordert, dass die Nachberechnungen zügig durchgeführt werden. Die Finanzverwaltung ist aufgefordert, gerade dort, wo es die meisten Verletzungen in der Bezahlung gibt, zuerst zu bearbeiten und die Ungerechtigkeiten zu beseitigen.“
Rolf Wiedenhaupt
Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachpolitischer Sprecher für Verkehr und Mobilität