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Robert Eschricht (AfD): Wenn ein Gericht dem Staatsbetrieb erst die Meinungsfreiheit buchstabieren muss

Der kultur- und medienpolitische Sprecher der AfD-Hauptstadtfraktion, Robert Eschricht, kommentiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, das die BVG zur Fortsetzung der gestoppten „Nius“-Werbung verpflichtet:

„Die BVG hängt eine regulär gebuchte Werbung ab, weil Aktivisten zur Beschädigung von Bussen und Bahnen aufrufen. Jedoch gilt: Ein Landesunternehmen schuldet jedem Kunden diskriminierungsfreien Zugang nach den Artikeln 3 und 5 des Grundgesetzes. Dagegen hat der Schutz des eigenen Ansehens zurückzustehen. Genau das hat die AfD-Fraktion dem Senat schon im Februar ins Stammbuch geschrieben: In Berlin gilt die Meinungsfreiheit, nicht das Ansehen im Establishment. Echten diskriminierungsfreien Raum schafft man nur, wenn man die Meinungsfreiheit ehrt, liebe Aktivisten!“