Der Rechtsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Marc Vallendar, kommentiert die Absicht der Bundesregierung, den Bundesländern Enteignungen von Immobilienunternehmen per Gesetz zu untersagen:
„Die AfD-Fraktion lehnt die Enteignung von Wohnungsunternehmen schon deshalb ab, weil sie eine vollkommen untaugliche Maßnahme zur Beseitigung der Wohnungsknappheit ist. Insofern geht die Initiative der Bundesregierung durchaus in die richtige Richtung.
Enteignungen und Vergesellschaftungen sind jedoch in den Artikeln 14 und 15 des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Absicht der Bundesregierung, den Ländern die Ausübung von in der Verfassung festgeschriebenen Rechten mit einem einfachen Gesetz zu untersagen, ist daher juristisch fragwürdig und höchstwahrscheinlich zum Scheitern verurteilt. Merz & Co. versprechen also wieder einmal, was sie nicht halten können.“