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Karsten Woldeit (AfD): Weiche Drogen ins Ordnungswidrigkeitsgesetz überführen

Der Innenexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Karsten Woldeit, kommentiert die Pläne der Bundesregierung zur teilweisen Freigabe von Cannabis:

„So verständlich es ist, dass Minister Özdemir die vor einigen Jahren publik gewordene Cannabispflanze auf seiner Dachterrasse legalisieren will, so falsch ist der jetzt von der Bundesregierung eingeschlagene Weg. Cannabis ist unbestritten eine Einstiegsdroge, die insbesondere jüngere Menschen gefährdet. Sie leichter verfügbar zu machen, steigert diese Gefährdung.

Sinnvoller wäre es hingegen, die sogenannten weichen Drogen aus dem Betäubungsmittelgesetz herauszulösen und ihren Besitz und Gebrauch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner in Kürze erwarteten Entscheidung die geltenden Regeln des BtMG zu Cannabis verwerfen wird. Die von mir vorgeschlagene Lösung wäre ein rechtssicherer Weg, dem zu entsprechen und damit Polizei und Justiz zu entlasten, ohne den Schutz für Jugendliche aufzugeben.“

Karsten Woldeit

Fachpolitischer Sprecher für Inneres und Sport