Die Vorsitzende der AfD-Hauptstadtfraktion, Dr. Kristin Brinker, kommentiert das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die von der Senats-Verkehrsverwaltung erlassene Allgemeinverfügung zum privaten Einsatz von Streusalz für rechtswidrig erklärt hat:
„Vor einigen Jahren haben Gerichte massive Grundrechtseinschränkungen abgenickt, weil damit angeblich das Leben alter Menschen geschützt wurde. Heute dürfen sich die alten Leute nach Ansicht derselben Gerichte den Hals brechen, weil die Gesundheit von Bäumen wichtiger ist als ihre. Man sollte als Politiker grundsätzlich mit Kritik an Gerichtsurteilen vorsichtig sein – aber dieses Urteil darf man dennoch durchaus grotesk finden.
Weiteres Versagen ist bei der Umweltsenatorin zu verorten: Offenbar ist Bonde nicht einmal in der Lage, eine Allgemeinverfügung rechtssicher zu erlassen. Dass das Gericht unter anderem feststellt, die Senatsverwaltung habe es versäumt, schriftlich zu begründen, warum die Streusalzgenehmigung für Privatpersonen unmittelbar gelten sollte, ist eine schallende Ohrfeige für die Senatorin.
Schließlich zeigt dieses Urteil aber auch ein weiteres mal, dass das unselige, einst von Rotgrün im Bund geschaffene Verbandsklagerecht abgeschafft oder zumindest stark reduziert gehört. Es kann nicht sein, dass demokratisch nicht legitimierte Lobbygruppen, die den Schutz von Bäumen über den Schutz von Menschen stellen, derart absurde Verfahren zum Schaden vieler Menschen führen können.“