Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat heute das Anti-Auto-Volksbegehren für grundsätzlich verfassungsgemäß befunden. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der AfD Hauptstadtfraktion Rolf Wiedenhaupt:
„Dieses Volksbegehren mag verfassungsrechtlich zulässig sein, inhaltlich ist es absurd und stellt ein faktisches Autoverbot für die Berliner Innenstadt dar. Die Berliner sollen nur noch zwölfmal im Jahr privat mit dem Auto in die Innenstadt fahren dürfen, das Parken nur noch mit Sondererlaubnis möglich sein; das ist Autohass pur.
Dies würde den Einzelhandel, die großen Kulturbetriebe in der Stadt ersticken und den Berlinern ihre individuelle Mobilität nehmen. Wir sind jedoch sicher, dass die Berliner klug genug sind, diesen massiven Einschnitt in ihre persönliche Freiheit mehrheitlich abzulehnen.
Die AfD wird diese Pläne aufs Schärfste bekämpfen. Das Anti-Auto-Volksbegehren ist und bleibt falsch. Die Berliner müssen mobil bleiben, und dazu gehört auch das Fahren mit dem Auto.“
Rolf Wiedenhaupt
Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachpolitischer Sprecher für Verkehr und Mobilität