Der Rechtsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Marc Vallendar, kommentiert die Verfügung der Generalstaatsanwältin, der zufolge Staatsanwälte bei zu bestrafenden Personen mit geringem Einkommen künftig Tagessätze von fünf Euro statt der bisher üblichen 15 Euro beantragen sollen:
„Richter, die deutlich über einen Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen, müssen dies in einem extra Votum begründen. Angesichts der massiven Überlastung der Gerichte wird sich daher jeder Strafrichter dreimal überlegen, ob er geltendem Recht entsprechend den bisher üblichen Tagessatz ansetzt oder den Billigtarif von Koppers. Die Generalstaatsanwältin greift so mittelbar in die Freiheit der Justiz ein; die Verärgerung der Richterschaft ist daher absolut nachvollziehbar.
Auch sonst ist die Anweisung fatal: Wenn Straftäter in Berlin billiger davonkommen als im Rest des Landes, wird die Hauptstadt zum Eldorado von Diebesbanden, Klimaklebern und anderen unerwünschten Subjekten. Einen Sozialtarif für Straftäter darf es nicht geben!“