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Ronald Gläser (AfD): Medien können Fall für Gerichte sein, aber nicht für den Verfassungsschutz!

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Hauptstadtfraktion, Ronald Gläser, kommentiert das gestrige Gerichtsurteil gegen die Zeitung „Junge Welt“, demzufolge das Blatt im Bericht des Verfassungsschutzes erwähnt werden darf:

„Wenn die ‚Junge Welt‘ strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet, ist das ein Fall für Staatsanwaltschaft und Gerichte, wie es in der Vergangenheit ja auch schon vorkam. Sofern das regelmäßig geschieht, muss eine Einstufung als kriminelle Vereinigung geprüft werden. Das ist der rechtsstaatliche Weg.

Dass aber allein die regelmäßige Veröffentlichung von marxistischem Blödsinn den Verfassungsschutz auf den Plan ruft, zeigt, wie sehr dieser Geheimdienst seinen eigentlichen Auftrag mittlerweile ausgedehnt hat. Und es zeigt, wie sehr die für eine Demokratie unerlässliche Pressefreiheit in Deutschland bereits vom Staat und seinen Institutionen erodiert wurde.

In keiner anderen westlichen Demokratie gibt es einen Inlandgeheimdienst, der Medienerzeugnisse bewertet und beobachtet. Dieser Verfassungsschutz ist eine Bedrohung von Freiheit und Demokratie, und er richtet sich gegen genau die Verfassung, die er eigentlich schützen soll. Er muss endlich wieder auf seine Kernaufgabe gestutzt oder aber abgeschafft werden.“

Ronald Gläser

Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachpolitischer Sprecher für Medien, Netzpolitik, Verfassungsschutz