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Ronald Gläser

Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachpolitischer Sprecher für Medien, Netzpolitik, Verfassungsschutz


Ich arbeite für ein freiheitliches Berlin, ohne Denk- und Fahrverbote, Gendergaga und Gebührenzwang

Ich bin aus Pankow-Niederschönhausen, verheiratet und Vater von zwei Kindern und Katholik. Nach der Schule habe ich an der Freien Universität Amerikanistik und Betriebswirtschaft studiert (Abschluss: Magister Artium). 

Seit 2010 arbeite ich als Redakteur der Wochenzeitung „Junge Freiheit“. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses bin ich von dieser Tätigkeit derzeit beurlaubt.

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Fachpolitischer Sprecher für Medien, Netzpolitik, Verfassungsschutz

Ronald Gläser (AfD): Parteiengekungel beim RBB geht weiter

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Hauptstadtfraktion, Ronald Gläser, kommentiert die Wahl von Dr. Wolfgang Krüger zum Vorsitzenden des RBB-Verwaltungsrats: „Das Parteiengekungel beim RBB geht weiter. Statt eines Verwaltungsratschefs mit SPD-Parteibuch sitzt nun ein Ex-Staatssekretär mit CDU-Parteibuch auf diesem Posten, die neue Intendantin war SPD-Regierungssprecherin, und viel zu viele Rundfunkratsmitglieder sind den

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Ronald Gläser (AfD): BVerwG-Entscheid ist ein Sieg für die Pressefreiheit / Faeser muss umgehend zurücktreten

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Hauptstadtfraktion, Ronald Gläser, kommentiert den Eilbeschluss des Bundes-Verwaltungsgerichts zu Gunsten des Magazins „Compact“: „Der Beschluss des Gerichts ist ein Sieg für Pressefreiheit und Meinungsfreiheit in Deutschland. Dass das Gericht feststellte, es sei unklar ob die gegen Compact erhobenen Vorwürfe für ein Verbot ausreichend seien, zeigt, auf

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Ronald Gläser (AfD): Medien können Fall für Gerichte sein, aber nicht für den Verfassungsschutz!

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Hauptstadtfraktion, Ronald Gläser, kommentiert das gestrige Gerichtsurteil gegen die Zeitung „Junge Welt“, demzufolge das Blatt im Bericht des Verfassungsschutzes erwähnt werden darf: „Wenn die ‚Junge Welt‘ strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet, ist das ein Fall für Staatsanwaltschaft und Gerichte, wie es in der Vergangenheit ja auch schon

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