Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Antrag auf Änderung des Abstimmungsgesetzes, das Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide regelt, in das Parlament eingebracht. Damit soll ausgeschlossen werden, dass, wie beim Volksentscheid „Berlin klimaneutral 2030“ geschehen, ausländische Geldgeber über Spenden massiven Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Hauptstadtfraktion, Ronald Gläser, sagt dazu:
„Beim letzten Volksentscheid stammte ein großer Teil der rund 1,2 Millionen Euro Spenden, die die Initiatoren erhielten, aus den USA. Die Befürworter hatten damit ein Finanzpolster zur Verfügung, das die Wahlkampfbudgets aller Parteien bei der Wiederholungswahl überstieg.
Den Parteien ist es untersagt, Spenden von außerhalb der EU in Höhe von mehr als 1.000 Euro anzunehmen – aus guten Gründen, denn schon der Anschein einer politischen Einflussnahme aus dem Ausland kann der Demokratie schaden. Eine entsprechende Regelung im Berliner Abstimmungsgesetz fehlt aber bislang. Mit unserem Antrag wollen wir diese Regelungslücke ausfüllen.
Bereits der Verdacht, dass Abstimmungen käuflich sein könnten, stellt ein massives Demokratieproblem dar, und kann einen Vertrauensverlust in die Legitimität direktdemokratischer Prozesse nach sich ziehen. Als einzige Partei, die für mehr direkte Demokratie eintritt, wollen wir dafür sorgen, dass Volksentscheide nicht durch den Verdacht ausländischer Einflussnahme delegitimiert werden.“