Beutelsbacher Konsens
Beutelsbacher Konsens Als Richtschnur für den Politikunterricht hat sich der sogenannte „Beutelsbacher Konsens“ etabliert. Dabei handelt es sich um eine
Eine Demonstration „gegen rechts“, die am 28. Februar dieses Jahres in Steglitz stattfand, sorgte überregional für Aufregung. Grund: Der Schulleiter der Fichtenberg-Oberschule hatte Schüler zur Teilnahme aufgefordert und die Demonstration widerrechtlich zum „Unterricht am anderen Ort“ erklärt. Die AfD konnte erreichen, dass die Schulaufsicht den Rektor zur Einhaltung der Gesetze mahnte.
Eine politische Demonstration zum Unterricht zu erklären, ist ein massiver Verstoß gegen § 48 und § 67 SchulG Berlin. Politische Werbung und jede einseitige Beeinflussung von Schülern sind unzulässig. Lehrer sind zudem nach § 33 BeamtStG zur Neutralität verpflichtet.
Noch erschreckender ist ein Vorfall aus Ribnitz-Damgarten, wo ein Schulleiter auf eine Denunziationsmail hin unter Einschaltung der Polizei eine nichtsahnende Schülerin aus dem Unterricht holte. Es folgte eine Gefährderansprache durch die Polizei, obwohl diese keinerlei strafrechtlich relevante Verstöße feststellte. Was war passiert? Die Schülerin teilte ein Schlumpf-Video und schrieb, Deutschland sei nicht nur ein Ort, sondern Heimat.
Die AfD-Hauptstadtfraktion nimmt diese Vorfälle zum Anlass, ihr Portal „Neutrale Schule“ wieder online zu stellen. Schüler haben ein Recht auf eine eigene Meinung. Wir unterstützen Schüler bei der Verteidigung ihrer Rechte. Schüler werden immer häufiger durch offene oder subtile, gezielte oder unwissentliche Beeinflussung im Unterricht bei der Herausbildung eigener politischer Urteile beeinträchtigt und zu einer bestimmten politischen Auffassung gedrängt. Die übergeordnete Stellung des Lehrers gegenüber den Schülern verschärft diese Problematik. Es entsteht dann zu leicht ein Klima, in dem Schüler sich nicht mehr trauen, ihre Meinung offen auszusprechen, weil sie soziale Ausgrenzung oder schlechtere Noten fürchten müssen. Ebenso fällt es Eltern schwer, entsprechende Hinweise ihrer Kinder offen gegenüber der Schule zur Sprache zu bringen, weil sie fürchten, dass ihr Kind dann möglicherweise benachteiligt wird.
Bei schulischen Konflikten sollte natürlich immer zunächst das vertrauliche Gespräch mit dem Fachlehrer oder Vertrauenslehrer gesucht werden. Klärt sich das Problem nicht auf, ist die Schulleitung der nächste Ansprechpartner. Die schulinterne Lösung genießt Vorrang. Die Gespräche mit dem Lehrer und der Schulleitung sollten nicht darauf zielen, den Lehrer anzugreifen und zu beschuldigen. Schüler sollten schlicht beschreiben, wie sie die Situation im Unterricht erlebt haben und begründen, warum sie darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sehen. In manchen Fällen lässt sich mit einem persönlichen Gespräch die Angelegenheit klären und auch eine Verhaltensveränderung erreichen, wenn wirklich gegen das Neutralitätsgebot verstoßen wurde.
Um ein Gespräch mit dem Lehrer erfolgreich führen zu können, bedarf es einigen Mutes und Kenntnisse auf Seiten der Schüler und ihrer Eltern. Es kann eine Situation entstehen, in der sich Schüler oder auch Eltern nicht trauen, Probleme direkt mit dem Lehrer oder Schulleiter zu besprechen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie persönliche Nachteile fürchten oder die Lehrer zu wenig gesprächsbereit sind. Dann kann es sinnvoll sein, Dritte um Hilfe zu bitten.
In diesen Fällen bietet die AfD-Hauptstadtfraktion ihre Unterstützung an: Berichte über Verstöße gegen das Neutralitätsgebot können uns vertraulich über das folgende Kontaktformular gesendet werden.
Sollte ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot oder gegen einen anderen Rechtsgrundsatz vorliegen, bieten wir an, Sie beim Abfassen einer Beschwerde zu unterstützen. Teilen Sie uns deshalb bitte auch ihre E-Mailadresse oder ihre Telefonnummer mit, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Anschließend können wir gemeinsam klären, wie vorzugehen ist. Eine Parlamentsfraktion hat eine Reihe von Möglichkeiten, Bürgern bei berechtigten Anliegen zur Seite zu stehen.
Alle Informationen und Daten, die Sie uns übermitteln, werden vertraulich behandelt und keinesfalls veröffentlicht.
Der Senat hat im Jahr 2008 ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement (QBM) eingerichtet. Diese Anlaufstelle ist zuständig für Beschwerden über das Verhalten von Schulleitern, Lehrern oder Schulämtern. Häufig erfolgen Beanstandungen wegen Unterrichtsausfall. Auch Mobbing ist ein Thema. Die Beschwerdemanager sollen sich darum kümmern, Verantwortliche ausfindig zu machen und Auswege aufzeigen.
Entscheidungen von Behörden oder Einrichtungen des Landes Berlin können falsch, unangemessen oder unverständlich sein. In solchen Fällen haben Sie auch die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu wenden, der Ihre Beschwerden prüfen wird.
Beutelsbacher Konsens Als Richtschnur für den Politikunterricht hat sich der sogenannte „Beutelsbacher Konsens“ etabliert. Dabei handelt es sich um eine
Rechte der Schüler Das staatliche Neutralitätsgebot gehört zu den Grundprinzipien einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Politische Indoktrination durch den Staat ist nicht
Rechte der Lehrer Lehrer dürfen selbstverständlich nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Ob eine Verletzung der Neutralitätspflicht vorliegt, lässt sich nur im