Rechte der Lehrer
Lehrer dürfen selbstverständlich nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Ob eine Verletzung der Neutralitätspflicht vorliegt, lässt sich nur im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung der konkreten Vorgänge und ihrer Umstände bestimmen.
Die AfD-Hauptstadtfraktion legt Wert darauf, auch die Rechte der Lehrer zu achten. Lehrer haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und dürfen diese auch im Unterricht kundtun. Die Bekundung der eigenen Meinung muss aber von der Darstellung von objektiven Sachverhalten getrennt werden und persönliche Meinungsäußerungen des Lehrers müssen als solche erkennbar sein. Information und Meinung dürfen nicht ineinanderfließen.
Selbstverständlich genießen Lehrer, Schüler und Eltern Datenschutz. Ihre Anonymität bleibt gewährleistet. Eine Veröffentlichung von Namen oder anderen schutzbedürftigen Angaben erfolgt nicht.