Der Bauexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Harald Laatsch, kommentiert das Vorhaben des Senats, demzufolge bei der Vermietung landeseigener Wohnungen nur noch ein Zimmer je Bewohner vermietet werden darf:
„Jetzt ist der Berliner Wohnungsmarkt, zumindest bei den Landeseigenen, endgültig wieder in der Mangelverwaltung angekommen. Staatliche Vorgaben darüber, wie viele Zimmer jemand anmieten darf, gab es zuletzt 1989 in Berlin. Jetzt sind sie wieder da, und mit ihnen die grotesken Auswirkungen.
Beispielhaft seien junge Paare genannt, denen bald nur noch Zweizimmerwohnungen zustehen: Dürfen diese dann bereits bei Formulierung eines Kinderwunschs anfangen, nach einer größeren Wohnung zu suchen, müssen sie warten, bis eine Schwangerschaft ärztlich bescheinigt wird oder gar, bis der Nachwuchs da ist?
Berlins Landesregierungen schaffen es seit Jahren nicht, dass genügend neuer Wohnraum entsteht. Sie sehen zu, wie immer mehr Menschen nach Berlin kommen und wie Menschen, die das Land längst verlassen müssten, weiterhin Wohnraum belegen. Und sie lassen ihre eigene Unfähigkeit nun die Berliner ausbaden. Den Sozialismus in seinem Lauf hält offenbar auch ein CDU-geführter Senat nicht auf. Die Wähler sollten sich bei jeder Gelegenheit daran erinnern.“
Harald Laatsch
Fachpolitischer Sprecher für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Mieten