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Gunnar Lindemann (AfD): Fall Barbakh zeigt exemplarisch den Irrsinn der deutschen Migrationspolitik

Laut einem Bericht der „WELT“ wurde ein Mitglied des mehrfach kriminell aufgefallenen Barbakh-Clans nach seiner Abschiebung nach Griechenland erneut in Berlin aufgegriffen. Dennoch konnte er nicht in Abschiebehaft genommen werden, weil das Amtsgericht Tiergarten einen entsprechenden Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, die Unterbringungsbedingungen in der JVA Tegel genügten nicht den Erfordernissen des EU-Rechts.

Dazu erklärt der Migrationsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Gunnar Lindemann:

„Dieser Fall zeigt gleich in zweierlei Hinsicht exemplarisch den Irrsinn auf, der eine wirksame Bekämpfung der illegalen Masseneinwanderung in Deutschland und Berlin verhindert: Zu einen sind dies Richter, die es sich offenbar zur Aufgabe gemacht haben, jegliche Remigration ausreisepflichtiger Personen zu verhindern, und sei es mit abstrusen Begründungen.

Zum anderen erweist sich erneut, wie dringend der von der AfD bereits mehrfach geforderte Bau einer leistungsfähigen Abschiebehaftanstalt für Berlin ist. Es ist doch ein Stück aus dem Tollhaus, dass in Berlin jetzt eine Situation eingetreten ist, in der niemand mehr, und sei er noch so ausreisepflichtig, in Abschiebehaft genommen und remigriert werden kann, weil Richter die normalen Gefängnisse nicht bequem genug finden.“

Gunnar Lindemann

Fachpolitischer Sprecher für Migration