In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden die Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu den Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich Antisemitismusbekämpfung durch die Kulturverwaltung gewählt. Die von der AfD-Fraktion nominierten Abgeordneten Marc Vallendar und Rolf Wiedenhaupt (stellvertretendes Mitglied) erhielten bei der Wahl keine Mehrheit. Die Vorsitzende der AfD-Hauptstadtfraktion, Dr. Kristin Brinker, sagt dazu:
„§ 3 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes besagt eindeutig, dass in Untersuchungsausschüssen des Abgeordnetenhauses jede Fraktion durch ein Mitglied vertreten sein muss. Sollte sich der U-Ausschuss ohne ein Mitglied der AfD-Fraktion konstituieren, wäre er demnach rechtswidrig zusammengesetzt; jegliche darin gewonnenen Erkenntnisse wären null und nichtig.
Mit diesem offenen Rechtsbruch zerstören die selbsternannten Demokratieretter der Altparteien demokratische Grundprinzipien. Die AfD-Fraktion wird ihnen das nicht durchgehen lassen und kurzfristig, wie schon beim Neukölln-U-Ausschuss, Klage beim Berliner Verfassungsgericht einreichen.“