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Dr. Kristin Brinker (AfD): U-Ausschuss ohne AfD-Mitglied ist rechtswidrig

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden die Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu den Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich Antisemitismusbekämpfung durch die Kulturverwaltung gewählt. Die von der AfD-Fraktion nominierten Abgeordneten Marc Vallendar und Rolf Wiedenhaupt (stellvertretendes Mitglied) erhielten bei der Wahl keine Mehrheit. Die Vorsitzende der AfD-Hauptstadtfraktion, Dr. Kristin Brinker, sagt dazu:

„§ 3 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes besagt eindeutig, dass in Untersuchungsausschüssen des Abgeordnetenhauses jede Fraktion durch ein Mitglied vertreten sein muss. Sollte sich der U-Ausschuss ohne ein Mitglied der AfD-Fraktion konstituieren, wäre er demnach rechtswidrig zusammengesetzt; jegliche darin gewonnenen Erkenntnisse wären null und nichtig.

Mit diesem offenen Rechtsbruch zerstören die selbsternannten Demokratieretter der Altparteien demokratische Grundprinzipien. Die AfD-Fraktion wird ihnen das nicht durchgehen lassen und kurzfristig, wie schon beim Neukölln-U-Ausschuss, Klage beim Berliner Verfassungsgericht einreichen.“

Dr. Kristin Brinker

Fraktionsvorsitzende
Fachpolitische Sprecherin für Haushalt und Finanzen