Die Vorsitzende der AfD-Hauptstadtfraktion, Dr. Kristin Brinker, sagt zur Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen das Kopftuchverbot an Schulen:
„Religiöse Bekundungen haben in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungen und Gerichten nichts zu suchen. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts wirkt auch angesichts der seit Monaten andauernden Proteste im Iran befremdlich, bei denen Frauen unter Lebensgefahr gegen das Kopftuch aufbegehren.
Der Senat muss jetzt eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit finden, das Neutralitätsgesetz zu erhalten und Schüler vor religiöser Indoktrination zu bewahren.“