Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist für alle Fragen des Haushalts- und Finanzwesens zuständig. Eine seiner Hauptaufgaben ist die Beratung des jeweils aktuellen Entwurfs für den Landeshaushalt von Berlin.
Dem Hauptausschuss werden darüber hinaus auch alle übrigen haushaltsrelevanten Vorlagen (des Senats) und Anträge (der Fraktionen) zur Beratung oder Mitberatung überwiesen. Nach den Beratungen werden sowohl die Beschlussempfehlung des jeweiligen Fachausschusses als auch die des Hauptausschusses – er hat in der Beratungsreihenfolge das »letzte Wort« – dem Plenum vorgelegt.
Diese ressortübergreifende Bedeutung des Ausschusses ist der Grund, warum er in Berlin nicht, wie in anderen Parlamenten, „Haushaltsausschuss“, sondern eben „Hauptausschuss“ heißt.
Wenn grad keine Beratungen über einen neuen Landeshaushalt anstehen, kontrolliert der Hauptausschuss – teilweise über Auflagen zum Haushaltsgesetz und gezielte Berichtsaufträge – den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang der Verwaltungen mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Steuergeld.
Mehr Informationen zum Hauptausschuss erhalten Sie auf der Seite des Abgeordnetenhauses.
Ausschussmitglieder
Rolf Wiedenhaupt
Stellv.Fraktionsvorsitzender
Fachpolitischer Sprecher für Verkehr