Der Rechtsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Marc Vallendar, kommentiert das jüngste Landgerichtsurteil, das Klebeaktionen der sogenannten „letzten Generation“ nicht als Nötigung einstuft:
„Das Urteil des Landgerichts ist maximal weltfremd. Wie sollen Autofahrer auf den ÖPNV umsteigen, wenn sie im von Klimaklebern verursachten Stau stehen? Sollen sie ihr Auto einfach auf der Stadtautobahn stehenlassen? Sollen Krankentransporte die Kranken in der U-Bahn transportieren und Handwerker ihre mobilen Werkstätten im Doppeldecker unterbringen? Und worauf steigt man um, wenn auch Busse im Kleberstau stehen?
Glücklicherweise hat das Kammergericht bereits zutreffend festgestellt, dass die Klimaspinner sich bei ihren Klebeaktionen nicht auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit berufen können. Das abwegige Urteil wird also vermutlich keinen Bestand haben.“