Der Verkehrsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Rolf Wiedenhaupt, kommentiert die Tatsache, dass Fahrgäste mit Digitaltickets als Schwarzfahrer erfasst werden, wenn sie im Moment der Fahrscheinkontrolle kein Internet haben und dadurch nicht auf den digitalen Fahrschein zugreifen können:
„Es ist absurd, wenn ein Fahrgast, der bei Kontrollen in der U-Bahn keinen Netzzugang hat und daher sein Ticket erst auf dem nächsten Bahnsteig vorzeigen kann, dennoch Strafe zahlen muss. Die BVG propagiert verstärkt die Nutzung von digitalen Fahrscheinen, schafft es aber nicht, eine zuverlässige Internetanbindung im Untergrund herzustellen.
Wenn also ein Fahrgast im Zug nur einen Screenshot des Fahrscheins vorweisen kann, aber im nächsten Bahnhof sein ‚richtiges‘ Digitalticket nachreicht, muss die BVG auf das ‚erhöhte Beförderungsentgelt‘ verzichten. Noch besser wäre es natürlich, wenn sie im 21. Jahrhundert ankommen und sicherstellen würde, dass auch im tiefsten U-Bahntunnel der Zugriff auf das Internet möglich ist.“
Rolf Wiedenhaupt
Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachpolitischer Sprecher für Verkehr und Mobilität