Die sozialpolitische Sprecherin der AfD-Hauptstadtfraktion, Jeannette Auricht, kommentiert den Vorstoß der Berliner Grünen zur Abschaffung des § 218 StGB:
„Die bestehende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch stellt einen gelungenen Kompromiss dar, der sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Lebens berücksichtigt. Eine Abschaffung des Paragrafen 218 würde diesen hart erarbeiteten Konsens aufkündigen und tiefe gesellschaftliche Gräben aufreißen.
Besonders beunruhigend sind jüngste Äußerungen im Ausschuss, denen zufolge nach einer Abschaffung des § 218 auch die 12-Wochen-Regelung nicht mehr haltbar wäre. Das wirft die Frage auf, bis zu welchem Zeitpunkt ein Schwangerschaftsabbruch dann zulässig wäre. Schon allein diese Unklarheit zeigt, dass die bestehende Regelung eine gut durchdachte ist, die allen Beteiligten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und Schutz bietet.“