Die Partei- und Fraktionsvorsitzende der AfD Berlin, Dr. Kristin Brinker, sagt zum heutigen Urteil des OVG Münster:
„Auch wenn das Oberverwaltungsgericht nicht inhaltlich über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz geurteilt hat, so hat es doch eine für mich nicht nachvollziehbare Fehlentscheidung getroffen. Dazu hat sicher beigetragen, dass sämtliche Beweisanträge der AfD gar nicht erst zugelassen wurden.
Inwiefern das rechtens war, wird die Revision zeigen müssen, die wir natürlich anstreben. Die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes gilt auch für die AfD, auch wenn das OVG das augenscheinlich anders sieht.“