Der Bildungsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Tommy Tabor, kommentiert das Gerichtsurteil, demzufolge die sogenannte „Queer-Pride-Fahne“ in einem Schulhort hängen bleiben darf:
„Diese Entscheidung verkennt, dass staatliche Neutralitätspflicht nicht nur die Religionsfreiheit schützt, sondern auch vor politischer und gesellschaftlicher Einflussnahme bewahren muss. Es ist zutiefst problematisch, wenn in staatlichen Einrichtungen politische oder gesellschaftskritische Fahnen präsentiert werden. Diese subtile, aber effektive Form politischer Indoktrination verbietet sich insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen in Hort und Schule.
Fahnen, die politische Bewegungen oder bestimmte gesellschaftliche Ideologien repräsentieren, gehören nicht an oder in öffentliche Gebäude. In Frankreich etwa gilt ein umfassendes Symbolverbot im öffentlichen Dienst. Dort dürfen keinerlei politische Statements durch Kleidung, Fahnen oder Abzeichen getätigt werden – ein klares Bekenntnis zu staatlicher Neutralität. So vermeidet man Einflussnahme auf Schutzbefohlene und wahrt den Schulfrieden. In Zeiten zunehmender identitätspolitischer Spaltung braucht auch Deutschland eine solche Regelung.“