Harald Laatsch, Sprecher für Stadtentwicklung der AfD-Hauptstadtfraktion, kommentiert den heute vom Senat beschlossenen Entwurf eines Kleingartenschutzgesetzes:
„Der heute vorgestellte Gesetzentwurf ist ein Placebo, das die Kleingärtner beruhigen soll, aber keinen echten Schutz schafft. Durch Öffnungsklausel für Vorhaben im ,überwiegenden öffentlichen Interesse‘ ist die Vernichtung von Kleingärten für Wohnung- oder Straßenbau und soziale Einrichtungen weiterhin jederzeit möglich.
Auch die Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzflächen kann die Laubenpieper nicht beruhigen. Erstens ist die Aufgabe der oft seit Jahrzehnten genutzten Scholle für jeden Kleingärtner schmerzlich, und zweitens ist es angesichts der knappen zur Verfügung stehenden Flächen generell fraglich, ob so ein Ersatz überhaupt geleistet werden kann.
Eine Begründung für die Vernichtung von Kleingärten wird der Senat also immer finden, wenn er eine finden will. Ich fürchte, noch viele Gartennutzer werden feststellen müssen, dass das angebliche Schutzgesetz den Schutz nur vortäuscht.“
Harald Laatsch
Fachpolitischer Sprecher für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Mieten