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Harald Laatsch (AfD): Darum war die Arbeit der Enteignungskommission unnötig

Zur heutigen Anhörung des Bündnisses „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses sagt der Bauexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Harald Laatsch:

„Die noch vom rotgrünroten Senat eingesetzte Kommission war überflüssig, weil sich auch am Ende ihrer Arbeit die Streitparteien vor Gericht treffen werden. Insofern wäre es sinnvoll gewesen, den bereits unmittelbar nach der Konstituierung des AGH 2021 gestellten AfD-Antrag «Volksentscheid jetzt umsetzen» zuzustimmen. Dieser Antrag wurde jedoch weder von der Initiative noch von den zustimmenden Parteien unterstützt.

Fest steht: Durch Enteignungen werden die Mieten nicht niedriger, sondern höher, selbst dann, wenn man eine erheblich niedrigere Entschädigung für die bisherigen Eigner annimmt, nicht zuletzt, weil die steigenden Zinslasten dies gar nicht zulassen. Außerdem sind die Mieten von DW und Co. nahezu identisch mit denen der landeseigenen Gesellschaften. Auch diese müssen kontinuierlich die Mieten anheben, weil die Politik ihnen immer neue Lasten aufbürdet.

Zudem werden bei Enteignungen einseitig Gesellschaftsgruppen wie zum Beispiel Riester-Rentner, die in die Aktiengesellschaft DW investiert haben, zu Lasten anderer, nicht genau bezeichneter Gruppen staatlich geschröpft. Im Sinne der Verhältnismäßigkeit ist auch nicht erkennbar, dass Enteignungen zu einem gesellschaftlichen Vorteil führen würden, denn durch sie entsteht kein einziger Quadratmeter neuer Wohnraum.

Letztlich: Die Kommission hat sich zwar mit dem Artikel 15 des Grundgesetzes beschäftigt; es ist aber nicht erkennbar, dass der Art. 17 der allgemeinen Menschenrechte Berücksichtigung gefunden hätte. Dieser besagt nämlich: 1) «Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.» und 2) . Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.» Einen einschränkenden Passus analog Art. 15 GG gibt es dort nicht.

Fazit: Die Arbeit der Kommission ist weder von Einigkeit noch von Schlüssigkeit gekennzeichnet. Insofern war das Ergebnis so erwartbar wie unnötig und diente nur der Verschleppung. Selbst wenn es zu einem salomonischen Urteil in Sachen Enteignung auf Basis von 25 Milliarden Euro kommen würde, bedeutete dies eine jährliche Zinslast von einer Milliarde € – ohne sonstige Kosten und Unterhalt. Wie da niedrigere Mieten entstehen sollen, bleibt schleierhaft.“

Harald Laatsch​

Fachpolitischer Sprecher für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Mieten