Unterausschuss Vermögensverwaltung
Der Unterausschuss Vermögensverwaltung befasst sich mit den Grundstücksgeschäften des Landes Berlin, die vom Senat in der Regel nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses getätigt werden dürfen. Er beschließt Empfehlungen an den Hauptausschuss und kann zur weiteren Beratung der ihm überwiesenen Vorgänge Informationen und Berichte von Senats- oder Bezirksverwaltungen anfordern. Der Unterausschusses tagt nicht öffentlich.
Mehr Informationen zum Unterausschuss Vermögensverwaltung erhalten Sie auf der Seite des Abgeordnetenhauses.