Unterausschuss Haushaltskontrolle
Der Unterausschuss Haushaltskontrolle hat die Aufgabe, sich mit der Haushalts- und Vermögensrechnung des Senats und mit den Jahresberichten des Rechnungshofs von Berlin zu befassen. Er untersucht, in welchen Fällen die Verwaltungen nicht nach den Vorschriften des Haushaltsrechts (insbesondere der Verfassung von Berlin und der Landeshaushaltsordnung) vorgegangen sind.
Der Unterausschuss gibt jeweils für ein Haushaltsjahr seine Empfehlungen zur Entlastung des Senats an den Hauptausschuss weiter und verbindet dies in der Regel mit Auflagen und Missbilligungen. Der Hauptausschuss übernimmt regelmäßig die Empfehlung des Unterausschusses für seine Beschlussempfehlung an das Plenum. Die Sitzungen des Unterausschusses sind nicht öffentlich.
Mehr Informationen zum Unterausschuss Haushaltskontrolle erhalten Sie auf der Seite des Abgeordnetenhauses.