Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Hauptstadtfraktion, Antonín Brousek, hat in einer schriftlichen Anfrage zu antisemitischen Straftaten in Berlin (siehe Anlage) unter anderem die Vornamen der Täter und Tatverdächtigen erfragt. Anders als bei einer Anfrage unseres Abgeordneten Gläser zu Straftaten, bei denen Messer verwendet wurden, verweigert der Senat hier erneut die Nennung der Namen. Antonín Brousek sagt dazu:
„Die Begründung des Senats für seine Weigerung ist entlarvend: ‚Eine Vielzahl der Vornamen‘ habe ‚einen hohen Seltenheitswert‘, und so könnten die Täter oder Tatverdächtigen eventuell identifiziert werden.
Dies gilt umso mehr, als der Senat überhaupt kein Problem damit hat, die Vornamen von Straftätern oder Tatverdächtigen zu nennen, wenn sie Christian oder Markus heißen. Man muss also nur eins und eins zusammenzählen, um zu wissen, was für Namen der Senat unbedingt verschweigen will.“