Die Experten der AfD-Hauptstadtfraktion für Umwelt und für Stadtentwicklung, Alexander Bertram und Harald Laatsch, kommentieren den Senatsentwurf für ein vermeintliches Kleingartenschutzgesetz:
Harald Laatsch: „Der Senatsentwurf stellt angeblich die Berliner Kleingärten unter Schutz, sieht aber zahlreiche Ausnahmen vor. Von wirksamem Schutz kann daher keine Rede sein – das vermeintliche Kleingartenschutzgesetz verdient diesen Namen nicht. Tatsächlich aber liegt dem Abgeordnetenhaus bereits seit 2022 ein Gesetzentwurf der AfD-Hauptstadtfraktion vor, der Berlins Kleingärten tatsächlich, effektiv und unkompliziert schützt.“
Alexander Bertram: „Als Grün- und Freiflächen, wegen ihrer kühlenden Funktion für das Stadtklima, als Frischluftschneisen sowie als Erholungsraum zur gärtnerischen Nutzung und zur Freizeitgestaltung für hunderttausende Berliner sind Kleingärten unentbehrlich für unsere Stadt. Ähnlich dem Dauerwaldvertrag von 1915, der unsere Berliner Wälder schützt, müssen nun endlich auch sie dauerhaft geschützt werden. Wenn CDU und SPD das tatsächlich wollen, müssen sie nur unserem Entwurf zustimmen.“
Alexander Bertram
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Fachpolitischer Sprecher für Umwelt und Verbraucherschutz