Zum Inhalt springen

Verfassungsschutz

Die Verfassung von Berlin sieht in Art. 46a die Wahl eines Ausschusses für Verfassungsschutz zwingend vor. Der Ausschuss ist daher vom Abgeordnetenhaus jeweils zu Beginn einer Wahlperiode verpflichtend einzusetzen.

Seine Aufgabe besteht in der parlamentarischen Kontrolle der Berliner Landesbehörde für Verfassungsschutz. Diese soll Gefahren für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Sicherheit der Länder und des Bundes identifizieren, indem sie Informationen über politischen Extremismus und Spionage sammelt und auswertet.

Damit der Ausschuss seine Kontrollfunktion effektiv ausüben kann, ist der Senat von Berlin gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitglieder des Ausschusses umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.

Die Abgeordneten der AfD-Fraktion werden von den Altparteien rechtswidrig blockiert und wurden bisher nicht in den Ausschuss für Verfassungsschutz gewählt.

Mehr Informationen zum Ausschuss für Verfassungsschutz erhalten Sie auf der Seite des Abgeordnetenhauses.

Ausschussmitglieder

Ronald Gläser

Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachpolitischer Sprecher für Medien, Netzpolitik, Verfassungsschutz