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Tommy Tabor (AfD): Schulen müssen sich religiöse Neutralität erhalten

Nach einem Bericht des RBB klagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums, die das sichtbare Beten auf dem Schulgelände verbietet. Nach Ansicht des Vereins richtet sich diese gegen muslimische Schüler. Der Bildungsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Tommy Tabor, sagt dazu:

„Das Berliner Neutralitätsgesetz hat sich bewährt und muss konsequent verteidigt werden. Schulen sind Orte der Bildung und nicht der religiösen Sonderbehandlung. Wenn sie Rücksicht auf religiöse Wünsche einzelner Schüler nehmen müssen, öffnen sie die Büchse der Pandora für religiöse Konflikte.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Schulfrieden und staatliche Neutralität nicht durch religiöse Praktiken gestört werden dürfen. Offensichtlich sah die Schulkonferenz diese Gefahr und hat deshalb das Gebetsverbot in die Schuldordnung aufgenommen.

Wenn es den Klägern übrigens tatsächlich um Freiheit ginge, wüssten sie, dass Religionsfreiheit auch und ausdrücklich die Freiheit von Religion einschließt. Das Gebetsverbot ist daher schon deshalb richtig, weil damit sichergestellt wird, dass niemand an der Schule sich durch religiöse Handlungen Anderer belästigt oder provoziert fühlen kann. Die Linie muss sein: Keine Sondergebetsräume oder -zeiten an öffentlichen Schulen und Stärkung des Neutralitätsgesetzes statt seiner schrittweisen Abschaffung!“

Tommy Tabor

Fachpolitischer Sprecher für Bildung, Familie und Jugend