Noch nie war es so leicht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen: Unter der Ampel-Regierung sind die Voraussetzungen dafür stark herabgesetzt und die Fristen verkürzt worden. Eine gute Integration in unsere Gesellschaft oder eine besondere Verbundenheit wird nicht mehr verlangt. Mögliche Loyalitätskonflikte – wie bei Doppelstaatsbürgerschaften erwartbar — werden nicht mehr als Problem angesehen.
Das wird sich künftig auch die Wahlergebnisse auswirken: Allein von Oktober 2021 bis Dezember 2023 wurden mehr als 500.000 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt, die meisten von ihnen sind Syrer. Bis zur Bundestagswahl könnten die auf 700.000 steigen. Allein das CDU-geführte Berlin hat angekündigt, von nun an bis zur Bundestagswahl weitere 13.000 Menschen einzubürgern.
»Es kann nicht angehen, dass wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsordnung der BRD abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt«, schrieb der Staatsrechtler und ehem. Berliner Senatsdirektor Dr. Otto Uhlitz (SPD) in der Publikation »Recht und Politik«. »Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger«. Wenn man das Problem konkret beim Namen nennen will, gerät man bei den heutigen verrückten Maßstäben schnell ins Visier des sogenannten »Verfassungsschutzes«. Es gab aber Zeiten, als es das Bundesverfassungsgericht genau so sah: »Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten« (Beschluss vom 21.10.1987, Az. 2 BvE 373/83 (BVerfGE77, 137 »Teso«).
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