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Fragen zur vorgesehenen Rechtsverordnung gemäß § 20b Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz – AG KJHG)

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