Keine Drogen-Hot-Spots und keine Straßenprostitution in der Nähe von Kindern (Zweites Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes)Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Gesundheit von Kindern und des Kinderschutzes (Berliner Kinderschutzgesetz – KiSchuG)
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