Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches, der bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) den Entzug des passiven Wahlrechts und der Amtsfähigkeit für bis zu fünf Jahre ermöglichen soll, ist kein strafrechtliches Detail. Er ist ein demokratischer Tabubruch. Wer nicht mehr kandidieren darf, ist politisch entmachtet, politisch tot. Der Staat greift damit nicht nur in individuelle Rechte ein, sondern verändert die Architektur der repräsentativen Demokratie nach unserem Grundgesetz selbst. Die Wahl bleibt zwar formal bestehen – aber sie wird vorselektiert und verliert damit ihre tatsächliche Repräsentativität.
Es geht nicht um die Ahndung konkreter Straftaten, sondern um politische Disqualifikation. Mit dem Hubig-Entwurf maßt sich der Staat an, vor der Wahl festzulegen, wer dem Souverän überhaupt noch zur Auswahl steht, frei nach der Art, wie es als Präzedenzfall bereits bei der Oberbürgermeisterwahl 2025 in Ludwigshafen war. Das passive Wahlrecht ist jedoch kein Gnadenrecht der Exekutive, sondern Kern der Volkssouveränität. Wer hier eingreift, ersetzt demokratische Entscheidung durch administrative Vorauswahl. Der Staat hört auf, Schiedsrichter zu sein – und beginnt, Spieler auszusortieren.
Besonders brisant ist, dass dieser Eingriff an ein Meinungsdelikt geknüpft werden soll. Volksverhetzung ist kein Gewalt- oder Umsturzverbrechen, sondern ein hoch interpretatives Kommunikationsdelikt. Seine Tatbestandsmerkmale sind dehnbar, kontextabhängig und politisch aufgeladen. Wer daran den Entzug der Wählbarkeit koppelt, verlagert politische Existenz in den Bereich richterlicher Deutung. Genau deshalb war diese Nebenfolge bislang bewusst ausgeschlossen. Noch 2025 stellte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ausdrücklich fest, dass § 130 StGB keine Grundlage für den Verlust des passiven Wahlrechts bietet. Diese demokratische Selbstbindung soll nun fallen.
Metapolitisch markiert dieser Vorstoß den Übergang zur illiberalen Demokratie. Illiberal ist nicht die Abschaffung der Wahl, sondern ihre Absicherung gegen unliebsame Ergebnisse. Der Bürger darf wählen – aber nur noch zwischen staatlich genehmigten Optionen. Opposition wird nicht politisch widerlegt, sondern administrativ aussortiert. Politischer Wettbewerb wird nicht geführt, sondern durch Suspension reguliert.
An dieser Stelle drängt sich eine Frage auf, die weder juristisch noch politisch bequem ist, die aber gestellt werden muss:
Liegt hier nicht eine offensichtliche Form kognitiver Dissonanz, ja Schizophrenie vor?
Die die Regierung mittragende SPD will, dass der Staat zu einem Instrument greift, von dem sie zu befürchten vorgibt, dass sie der vermeintliche “Feind unserer Demokratie” gegen sie selbst einsetzen würde, nämlich, einmal an der Macht, sozusagen als autoritärer Staat, die demokratische Konkurrenz außer Kraft zu setzen. Sie macht sozusagen genau das, was sie dem politischen Konkurrenten unterstellt, den sie nicht als Gegner, sondern als veritablen Feind diffamiert. Damit suspendiert nicht, um es klar zu benennen, nicht die AfD, um die es ja ungenannt gehen soll, das zentrale Prinzip der Demokratie – die freie Wahl konkurrierender Alternativen –, sondern die SPD beziehungsweise, wenn das durchginge, die Bundesregierung, damit also der Staat. Und das, um die um die “Demokratie zu schützen“. Ein derartiger Grad an politischer Pathologie schreit eigentlich nach einer übergeordneten Instanz zur eingreifenden Korrektur.
Ah, das war ja was. Da gint es doch die Europäische Union bzw. die Kommission. Die EU hat in den vergangenen Jahren gegenüber Ungarn und zuvor Polen deutlich vorgemacht, wie politische Abweichung sanktioniert wird: durch finanzielle Blockaden, Verfahren, moralische Daueranklagen. Nicht objektive Rechtsstaatsdefizite waren entscheidend, sondern politische Nonkonformität. Der polnische Fall hat diese Logik entlarvt. Mit dem Regierungswechsel zu Donald Tusk verschwanden dieselben angeblichen Mängel nahezu über Nacht, die zuvor Polen unter der EU-kritischen PIS-Regierung unterstellt wurden. Gelder flossen, Bewertungen kippten, Verfahren endeten. Derselbe Staat, dieselben Institutionen – ein völlig anderes Urteil. Rechtsstaatlichkeit erwies sich als politisch disponibel, je nach politischem Lager.
Ungarn hingegen bleibt im permanenten Sanktionsmodus, weil Budapest unter Ministerpräsident Viktor Órban dem hegemonialen Projekt der EU-Eliten widerspricht. Der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus dient nicht der Neutralität, sondern der Disziplinierung. Entscheidend ist: Die von-der-Leyen-Kommission greift ausschließlich gegen souveränistische, EU-kritische Regierungen durch.
Und genau deswegen erklärt sich, dass die EU in diesem Huibig-Entwurf , sollte er durchkommen, keine Rechtsstaatsverletzung erkennen würde – nicht, weil keine vorliegt, sondern weil sich der Zugriff diesmal nicht gegen Brüssel richtet, sondern gegen innerstaatliche Opposition. Das Merz-Klingbeil-Deutschland tickt EU-systemkonform. Der Entzug der Wählbarkeit stabilisiert das hegemoniale Projekt, er gefährdet es nicht. Da die EU keinen direkten Zugriff auf missliebige Oppositionsparteien innerhalb der Mitgliedstaaten besitzt, übernimmt nun der Nationalstaat selbst diese Aufgabe. Was Brüssel gegenüber Regierungen praktiziert, wird jetzt in Berlin gegenüber Opposition institutionalisiert. Die Logik ist identisch: politische Abweichung wird nicht ausgehalten, sondern administrativ neutralisiert. Die Demokratie wird nicht verteidigt – sie hebelt die Grundlagen auf, auf der sie ruht(e).
Damit schließt sich der Kreis. Der deutsche Staat übernimmt, sollte es dazu kommen, exakt jene illiberalen Techniken, die er auf europäischer Ebene angeblich , im Falle Ungarn, bekämpft. Er setzt die Demokratie außer Kraft, um sie zu retten. Er schränkt politische Teilhabe ein, um politische Gefahren abzuwehren. Und er tut all dies in dem sicheren Wissen, dass von europäischer Seite kein Einspruch erfolgen wird – solange die Maßnahme im Dienste der richtigen politischen Ordnung steht.
Wenn das keine kognitive Dissonanz ist – was dann?
Und wenn der Entzug der Wählbarkeit für oppositionelle Meinungsäußerungen kein Angriff auf die Demokratie sein soll – wo genau beginnt er dann?
Und vor allem: Wo bleibt der Aufschrei der echten Demokraten und der “vierten Gewalt”?
frank-hansel.de/wahlrechtsentzug-als-weg-in-die-illiberale-demokratie-wo-bleibt-der-aufschrei
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