Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Hauptstadtfraktion, Antonín Brousek, hat in einer noch unveröffentlichten schriftlichen Anfrage (siehe Anlage) den Senat nach den statistischen Daten über Straftaten gefragt, die mit behördlich registrierten, also legalen Waffen von Jägern verübt wurden. Zur Antwort des Senats sagt Antonín Brousek:
„Der Senat hat keinerlei Erkenntnisse darüber, ob solche Straftaten überhaupt jemals vorgekommen sind. Auch kann der Senat nicht sagen, ob durch die im Waffengesetz vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsprüfungen entsprechende Straftaten durch Jäger oder Sportschützen verhindert werden konnten.
Wieder zeigt sich: Die Diskussion um das Waffenrecht ist bei der Politik hauptsächlich von Unkenntnis der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten geprägt. In Berlin ist das Nichtwissen sogar selbstgemacht, denn der Senat macht sich nicht einmal die Mühe, die Verwendung legal besessener Waffen bei Straftaten zu erheben. Daraus kann man schließen, dass Legalwaffen bei Straftaten schlicht nicht relevant sind.
Die ständige Verleumdung von Jägern und Sportschützen als potentielle Gefährder ist durch Fakten nicht gedeckt und daher inakzeptabel.“