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Tommy Tabor (AfD): Schulen sollten Urteil des Verwaltungsgerichts nutzen

Der Bildungsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Tommy Tabor, kommentiert das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Schulordnung des Diesterweg-Gymnasiums, welche die demonstrative Ausübung von religiösen Riten an der Schule untersagt:

„Ich begrüße das Urteil uneingeschränkt. Konfrontative Religionsausübung ist ein zunehmendes Problem an Berlins Schulen. Schüler, die nicht streng muslimisch leben oder anderen Bekenntnissen angehören, sehen sich nicht nur, aber insbesondere im Ramadan verstärktem Druck ausgesetzt, sich an islamische Regeln zu halten. Eine solche Islamisierung ist inakzeptabel.

Das Verwaltungsgericht hat den Schulen nun ein rechtssicheres Mittel an die Hand gegeben, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Ich würde es begrüßen, wenn alle Schulen diese Möglichkeit nutzen und ihre Schulordnungen anpassen würden. Für religiöse Riten gibt es Kirchen, Moscheen und Synagogen. Schule ist ein Ort des Lernens, der Wissensvermittlung, der freien Persönlichkeitsentwicklung und darf niemals einem religiösen Konformitätsdruck unterliegen.“

Tommy Tabor

Stellv. Fraktionsvorsitzender
Fachpolitischer Sprecher für Bildung